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S T A T U T E N  D E S  K L U B S

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N A M E   U N D   S I T Z

Unter dem Namen Fitness Klub Tasberg besteht ein Privatklub mit Sitz in Tasberg,

gegründet im März 1995.

 

K L U B Z W E C K

Der Klub bezweckt das Ziel, seinen Mitgliedern ein optimales Training zu gewähren

(Schlüsselabgabe) zu möglichst günstigen Mitgliederbeiträgen (für 2, 6 und 12 Monaten)

 

M I T T E L

Die finanziellen Mittel des Klubs setzen sich zusammen aus:

·      den Beiträgen der Mitglieder

·      dem Ertrag des Klubvermögens
 


M I T G L I E D S C H A F T

Mitglieder sind nur natürliche Personen. 

Aufnahme neuer Mitglieder ist jederzeit möglich mit Eintrag in die Mitgliederliste.

Austritte sind jederzeit möglich.

Die Rückerstattung des bezahlten Beitrags ist jedoch nicht akzeptabel.

Beim Ablauf der Mitgliedschaft wird das Mitglied von der Mitgliederliste gestrichen und wird

erneut in der Mitgliederliste aufgenommen nach leisten des neuen Beitrags. 

Die Mitglieder haben ein eingeräumtes Mitspracherecht.

  

O R G A N I S A T I O N

Die Organe des Klubs sind

·      Die Vorstandssitzung

·      Der Vorstand

·      Der Kassier

·      Der Sekretär

·      Der Revisor

·      Der Reinigungschef

 

V O R S T A N D S S I T Z U N G

Die Vorstandssitzung findet 1mal jährlich statt. Anwesend sind:

·      Der Vorstand (3 Personen)

·      Buchhaltung, Sekretärin und Kassiererin (1 Person)

·      Reinigungschef (1 Person)

Die Vorstandssitzung hat vor allem folgende Befugnisse:

·      Festsetzung der jährlichen Mitgliederbeiträge

·      Bewilligung einmaliger Ausgaben

·      Abnahme von Jahresbericht und Jahresrechnung

·      Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen und mit einfachem Mehr.
 


V O R S T A N D

Der Vorstand besteht aus drei Vorstandsmitglieder.

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Klubs und vertritt diesen nach aussen.

Die Rechtsverbindliche Unterschrift für den Klub führen die Vorstandsmitglieder.

Der Vorstand hat folgende finanzielle Kompetenzen:

·      Ausgaben betreffend den Unterhalt des Raumes

·      Investitionen in Neugeräte 

 

R E V I S O R

Der Revisor prüft die Buchführung und die Jahresrechnung des Klubs.

Er erstattet der  Vorstandssitzung Bericht.

 

H A F T U N G

Für die Verbindlichkeiten des Klubs haftet ausschliesslich das Klubvermögen.

Eine persönliche Haftung der Klubmitglieder/innen ist ausgeschlossen.

 

S T A T U T E N A E N D E R U N G

Für die Änderung dieser Statuten ist die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der

Vorstandsmitglieder notwendig.



Der Vorstand:


Pascal Cristiani                                                                 
                                                                                        
Roman Brülhart           
                                                                                                                                                                                       
Hans-Peter Rumo